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Geld ist nicht alles,
aber ohne Geld ist alles nichts.

Bei Trennung und Scheidung verlieren Sie oft die bisherige wirtschaftliche Sicherheit. Auch nichteheliche Väter zeichnen sich oft nach Vaterschaftsanerkennung nicht durch Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft aus.Dann kommen die Anwälte und Gerichte ins Spiel.

Die Details, die regelmäßigen Änderungen und die Weite der Rechtssprechung sind so komplex, dass sie ausreichen, um ein gesamtes Berufsleben auszufüllen.

Maßstab für die Berechnung des Unterhalts sind die Leitlinien der Oberlandesgerichte. Als überregional anerkannte Leitlinie hat sich die "Düsseldorfer Tabelle" , als Bestandteil der Leitlinien des OLG Düsseldorf herausgebildet. An diesen orientieren sich viele Ober- landesgerichte, weichen aber im Detail voneinander ab.

Bei uns in Brandenburg sind die Leitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
heranzuziehen, in Berlin diejenigen des Kammergerichts.

Nützliche Formulare zum Unterhaltsrecht in Berlin und deutschlandweit finden Sie hier.

Für alle Unterhaltsformen gilt: es gibt ihn erst ab sogenannter "Inverzugsetzung". D.h. ich muss eindeutig und beweisbar dem Unterhaltschuldner erklärt haben: ich will Unterhalt von Dir. Gib Auskunft und zahle.

Kindesunterhalt bis 18

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. So einfach regelt es der Gesetzgeber in § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Für minderjährige Kinder kann Unterhalt durch Zahlung (Barunterhalt) oder durch Betreuung (Betreuungsunterhalt) erbracht werden. Bei volljährigen Kindern sind beide Eltern nach Quoten barunterhaltspflichtig (siehe unten).

Bis 31.12.2007 war für den Barunterhalt nach der "Regelbetragsverordnung" zu verfahren, seit 01.Januar 2008 ist als neue Bezugsgröße für den Kindesunterhalt das sächliche Existenzminimum heranzuziehen. Hiermit ist der sogenannte "Kinderfreibetrag" des Einkommensteuerrechts gemeint.

Ein Zahlungsantrag auf Mindestunterhalt nach neuem Recht wird also wie folgt aussehen, wobei dann noch das Kindergeld anzurechnen sprich: abzuziehen ist.

Der/die Beklagte wird verurteilt, an den/die Kläger/in z.Hd. von ... bis zum Dritten eines jeden Monats Kindesunterhalt in Höhe von 87 % (mindestens Euro 279 ) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs, von 100 % (mindestens Euro 322 ) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs und in Höhe von 117 % (mindestens Euro 365) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags zu zahlen.


Der barunterhaltspflichtige Elternteil unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. D.h. Sie  müssen über eine vollschichtige Arbeitstätigkeit hinaus alles Ihnen Zumutbare tun, um zusätzliche Einkünfte zu erzielen,solange das Existenzminimum des minderjäh- rigen  Kindes nicht gesichert ist.

Für Arbeitslose bedeutet es, dass Sie soviel Zeit und Kraft in die Arbeitssuche stecken müsssen, wie ein Arbeiter in seine Arbeit. Viele Hartz-4-Empfänger werden zur Un- terhaltszahlung in Höhe des Existenzminimums verurteilt, weil Sie nicht beweisen können, dass sie ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachgekommen sind.

Wenn der Unterhaltsschuldner bereit ist, die Unterhaltsschuld anzuerkennen, dann gibt es ein kostenfreies Verfahren hierzu. Der Schuldner kann beim Jugendamt eine Unter- haltsurkunde unterschreiben, die dann in vollstreckbarer Ausfertigung an den Berech- tigten weitergeleitet wird.

Volljährigenunterhalt

Beim Unterhalt für volljährige Kinder gibt es eine Besonderheit: BEIDE Elternteile werden barunterhaltspflichtig, selbst wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt und in den Kühlschrank greift.D.h.dass die Einkünfte, Aufwendungen und Unterhaltspflichten beider Elternteil ermittelt werden müssen und Unterhalt nach den die Freibeträge überschreitenden Beträge berechnet wird . Es wird eine Quote gebildet, welcher Elternteil wieviel vom Barunterhalt tragen muss.Das Kindergeld wird zugunsten der Eltern angerechnet. Es reduziert die Unterhaltslast beim volljährigen Kind.

Getrenntlebendunterhalt

Ist der Unterhalt des anderen Ehegatten ab Trennung. Auch nach der Trennung soll der Ehegatte am ehelichen Lebensstandard mit 3/7 teilhaben. Liegt sein eigenes Einkommen unter 3/7 des Familieneinkommens,so besteht ein Anspruch auf Zahlung gegen den Ehe- gatten, wenn dieser mehr als 1.000 Euro monatlich als bereinigtes Arbeitseinkommen hat. Der Getrenntlebendunterhalt wird ein Jahr nach Trennung dahingehend zu prüfen sein, ob er endet. Lebt z.B. der andere Teil in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen zusammen, dann gibt es ggf. schon keinen Grund mehr, weiter zu zahlen.

Nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten...

... ist nur in besonderen Fällen zu zahlen

typische Beispiele sind:

- Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit bzw. Rentenalter sind während der Ehe eingetreten/erreicht

- sehr gute wirtschaftliche Verhältnisse des Ehegatten

- ehebedingte Nachteile ("Karriereknick") in der eigenen insbesondere Arbeitsbiographie

- keine volle Erwerbstätigkeit möglich wegen kleiner oder behinderter Kinder, für die gesorgt werden muss

 

© 2015 Rechtsanwalt Fachtan