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Willkommen in der Freiheit

Das Verfahren erfordert zwar Zeit und Kraft, aber es ist Ihr Weg zurück in die Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben.

Voraussetzung der Scheidung ist nicht, dass einer Schuld ist. Sondern es gilt das sogenannte "Zerrüttungsprinzip" .

Leben Ehegatten seit einem Jahr getrennt, der eine stellt beim  Familiengericht (=Amtsgericht) Antrag auf Ehescheidung und der andere stimmt zu, dann wird die Ehe geschieden.

Für das Verfahren besteht Anwaltszwang. D.h. derjenige, der den Antrag stellt, muß einen Anwalt haben. Der Antragsgegner kann sich selbst gegenüber dem Gericht erklären. Wenn aber um Vermögenswerte oder Unterhalt zu streiten ist, braucht auch er einen rechtlichen Vertreter, um seine Rechte durchzusetzen.

Im zivilprozessualen Verbund mit dem Scheidungsverfahren wird der sogenannte Versorgungsausgleich mit abgehandelt. Das ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit erworben worden sind. Dieses Verfahren können Sie beschleunigen, wenn Sie bereits nach der Trennung zu der Beratungstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen und die Versicherungs- verläufe klären.

Beratungstelle Fürstenwalde sitzt im Rathauscenter, Zugang von der Domstraße 4 , 15517 Fürstenwalde/Spree

Beratungstelle Frankfurt(Oder) finden Sie im Oderturm, Karl-Marx-Straße 2, 15230 Frankfurt (Oder)

Ansonsten können Sie hier nach der für Sie günstigsten Beratungsstelle suchen.

Wie bereits auf der Seite zur Trennung erläutert, kann der Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag ausgeschlossen werden und es kön- nen dort auch Regelungen zum Getrennntleben, zum Unterhalt, zum Ver- mögensausgleich und allen anderen wichtigen Fragen getroffen werden.

Im Scheidungstermin legen beide Parteien den Personalausweis vor und eine Seite die Originaleheurkunde . Das Gericht hört beide Ehegatten persönlich an. Danach erfolgt dann (wenn keine Folgesachen streitig bleiben) der Ausspruch der Ehescheidung.

Sind beide Seiten anwaltlich vertreten, kann Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Dann wird die Ehescheidung am Tag der mündlichen Verhand- lung rechtskräftig. Ansonsten vergeht eine weiterer Monat (Berufungsfrist) + Bearbeitungszeit Gericht,  bis Sie rechtskräftig geschieden sind.


© 2015 Rechtsanwalt Fachtan